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Mit 1.1.2013 gelten Gewerbliche Buchhalter (GBH) als Buchhalter (BH) und Personalverrechner (PV) gemäß den Bestimmungen des BibuG.
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FOLGENDE BERECHTIGUNGEN UMFASSEN MEINEN AUFGABENBEREICH:
PERSONAL-VERRECHNUNG
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Reisekostenabrechnung
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Lohn- und Gehaltsverrechnung
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Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Personalverrechnung
BUCHHALTUNG
- Verbuchung der Kassabelege
- Einnahmen - und Ausgabenrechnung
- Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung, Mahnwesen und Zahlungsverkehr
- Finanzbuchhaltung einschließlich Erstellung von Saldenlisten
- Unterjährige Umsatzsteuer
- Regelmäßige Kontenabstimmungen
BERATUNG
- bei Sozialversicherungfragen wie Versicherungs-, Beitrags-
und Leistungsangelegenheiten - bei Angelegenheiten der Personalverrechnung
- in Belege- und Buchhaltungsfragen
- bei der Organisation des Rechnungswesens
- bei steuerrechtlichen Fragen
- bei betriebswirtschaftlichen Fragen und Auswertungen
VERTRETUNG
- beim Arbeitsmarktservice, Berufsorganisationen, FVV der Länder und vor in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten des SBH unmittelbar zusammenhängen
- in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Kirchen-Beitragsangelegenheiten bzw. Religionsgemeinschaften
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KEINE VERTRETUNG vor Gerichten, den Finanzbehörden, den UVS und vor dem Verwaltungsgerichtshof.