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KILOMETERGELD

Kilometergelder können für Fahrzeuge angesetzt werden, die zu weniger als 50% betrieblich genutzt werden. Für Fahrzeuge, die zu weniger als 50% betrieblich genutzt werden, können als Alternative zum Kilometergeld auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. 

 

Mit Stand November 2012 gelten in Österreich folgende Kilometerpauschalen:

  • PKW: 0, 42 €/km
  • Motorfahrräder und Motorräder: 0, 24 €/km
  • MitfahrerInnen, geschäftlich bedingt und pro Person: 0, 05 €/km
  • Fahrrad bzw. zu Fuß (ab mehr als 2 km): 0, 38 €/km

Das Kilometergeld kann pro Jahr für maximal 30.000 km verrechnet werden, bei Fahrrädern für maximal 1.500 km.

 

Mit dem Kilometergeld gelten folgende Aufwendungen als abgegolten:,

  • Abschreibung/Wertverlust
  • Benzin und Öl
  • Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes
  • Zusatzausrüstungen (zB. Winterreifen, Schneeketten etc.)
  • Autoradio  
  • Navigationsgerät
  • Steuern und Gebühren
  • Alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
  • Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs
  • Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
  • Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––   Quelle: HELP.gv.at