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KILOMETERGELD
Kilometergelder können für Fahrzeuge angesetzt werden, die zu weniger als 50% betrieblich genutzt werden. Für Fahrzeuge, die zu weniger als 50% betrieblich genutzt werden, können als Alternative zum Kilometergeld auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
Mit Stand November 2012 gelten in Österreich folgende Kilometerpauschalen:
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PKW: 0, 42 €/km
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Motorfahrräder und Motorräder: 0, 24 €/km
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MitfahrerInnen, geschäftlich bedingt und pro
Person: 0, 05 €/km
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Fahrrad bzw. zu Fuß (ab mehr als 2 km): 0, 38 €/km
Das Kilometergeld kann pro Jahr für maximal 30.000 km verrechnet werden, bei Fahrrädern für maximal 1.500 km.
Mit dem Kilometergeld gelten folgende Aufwendungen als abgegolten:,
- Abschreibung/Wertverlust
- Benzin und Öl
- Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes
- Zusatzausrüstungen (zB. Winterreifen, Schneeketten etc.)
- Autoradio
- Navigationsgerät
- Steuern und Gebühren
- Alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
- Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
- Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren